
Mindestlohn 15 Euro ab wann – Erhöhung auf 13,90 Euro 2026
Mindestlohn 15 Euro: Ab wann ist das geplant?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Eine weitere Anhebung folgt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das Ziel von 15 Euro wurde dabei nicht erreicht.
Arbeitnehmer in Deutschland können in den kommenden zwei Jahren mit spürbaren Einkommensverbesserungen rechnen. Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhungen am 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen. Das Bundeskabinett hat die Empfehlungen am 29. Oktober 2025 per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung rechtsverbindlich umgesetzt. Die Beschlüsse orientieren sich an der Tarifentwicklung und 60 Prozent des Bruttomedianlohns, wie es die EU-Richtlinie seit 2022 vorschreibt.
Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet die Erhöhung ab Januar 2026 ein Plus von rund 190 Euro brutto monatlich. Gewerkschaften wie DGB, ver.di und IG Metall hatten sich für deutliche Anhebungen eingesetzt. Das ursprüngliche politische Ziel von 15 Euro, das auch in früheren Koalitionsvereinbarungen von Union und SPD für 2026 genannt wurde, lies sich jedoch nicht umsetzen.
Mindestlohn 14 Euro ab wann?
Die entscheidende Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2026. Der Mindestlohn steigt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Anhebung gilt bundesweit für alle Arbeitnehmer, einschließlich Minijobber. Die Mindestlohnkommission begründete die Erhöhung mit der positiven Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Die Erhöhung wurde einstimmig von allen Beteiligten getragen.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland, unabhängig vom Bundesland oder der Branche. Minijobber profitieren ebenfalls von der Erhöhung, da der Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte nicht ausgenommen ist.
Übersicht der Mindestlohn-Entwicklung
| Gültig ab | Stundenlohn (brutto) | Monatlich (40h/Woche) | Steigerung zum Vorjahr |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | 12,82 Euro | 2.094 Euro | — |
| 01.01.2026 | 13,90 Euro | 2.280 Euro | +8,42 % |
| 01.01.2027 | 14,60 Euro | 3.500 Euro | +5,04 % |
- Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
- Gewerkschaften (DGB, ver.di, IG Metall) haben sich maßgeblich für die Erhöhung eingesetzt.
- Die Erhöhung wurde von der Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen und per Verordnung umgesetzt.
- Das Ziel von 15 Euro wurde nicht erreicht; die Koalitionsziele von Union und SPD blieben unerfüllt.
- Rund 6,6 Millionen Arbeitsplätze sind ab 2026 betroffen, bis 2027 etwa 8,3 Millionen.
- Die Erhöhung entspricht einer Gesamtsteigerung von 13,9 Prozent gegenüber 2025.
Mindestlohn 2026: Höhe und Details
Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine Empfehlung zur Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 ausgesprochen. Diese Empfehlung wurde am 29. Oktober 2025 vom Bundeskabinett per Verordnung rechtsverbindlich gemacht. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ergibt sich ein monatlicher Bruttobetrag von etwa 2.280 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2025 entspricht dies einer Steigerung von etwa 190 Euro brutto monatlich. Die prozentuale Erhöhung beträgt 8,42 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Änderungen offiziell bestätigt.
Wer ist betroffen?
Von der Mindestlohnerhöhung sind bundesweit etwa 6,6 Millionen Arbeitsplätze betroffen. Dies entspricht annähernd einem Fünftel aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Dienstleistungssektor, in der Gastronomie und im Handel. Auch Minijobber profitieren von der Anhebung, da der Mindestlohn für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse uneingeschränkt gilt.
Bei Steuerklasse 1 und einem Kind ergibt sich ein Netto-Plus von etwa 11,2 Prozent. Das ist eine der höchsten prozentualen Steigerungen für Geringverdiener in den vergangenen Jahren.
Mindestlohn 2027: Die nächsten Schritte
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die IG Metall und andere Gewerkschaften begrüßten diese Entwicklung als wichtigen arbeitsmarktpolitischen Erfolg. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet dies ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa 3.500 Euro. Im Vergleich zu 2025 ergibt sich eine Steigerung von etwa 310 Euro brutto monatlich. Auf das Jahr hochgerechnet beträgt das Plus rund 3.700 Euro brutto.
Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Die Mindestlohnkommission schätzt, dass bis 2027 etwa 8,3 Millionen Arbeitsplätze von der schrittweisen Erhöhung betroffen sein werden. Die Gewerkschaft ver.di bewertet die Anhebung als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft. Kritiker aus der Wirtschaft äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Die Kommission berücksichtigt bei ihren Empfehlungen sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Chronologie der Mindestlohnanpassungen
Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat es mehrere Anhebungen gegeben. Die Mindestlohnkommission trifft sich alle zwei Jahre, um über die nächste Anpassung zu entscheiden. Die Daten belegen einen stetigen Anstieg über die vergangenen Jahre hinweg. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Meilensteine:
- – Einführung des Mindestlohns bei 8,50 Euro.
- – Erhöhung auf 12,82 Euro.
- – Mindestlohnkommission beschließt Erhöhung auf 13,90 Euro.
- – Bundeskabinett setzt Verordnung per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung um.
- – Erhöhung auf 13,90 Euro.
- – Erhöhung auf 14,60 Euro.
Die Erhöhungen summieren sich auf insgesamt 13,9 Prozent über den Zeitraum von 2025 bis 2027. Dies entspricht einem Anstieg von 1,78 Euro pro Stunde.
Was ist sicher – was bleibt offen?
Die Mindestlohnerhöhungen für 2026 und 2027 stehen fest. Die Bundesregierung hat die Beschlüsse der Kommission bestätigt. Es gibt jedoch Bereiche, die weiterhin unklar bleiben.
| Bestätigte Informationen | Offene Fragen |
|---|---|
| Mindestlohn 2026: 13,90 Euro | Zeitpunkt einer möglichen Erhöhung auf 15 Euro |
| Mindestlohn 2027: 14,60 Euro | Genauer Schwellenwert nach 2027 |
| Beschluss durch Kommission und Kabinett | Künftige Zusammensetzung der Kommission |
| Bundeseinheitliche Geltung | Politische Entscheidungen nach 2027 |
Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich 2026 wieder über eine Anhebung beraten. Bis dahin sind keine weiteren Schritte festgelegt.
Hintergrund: Die Mindestlohnkommission
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns empfiehlt. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Arbeitgeber und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Die Kommission orientiert sich an Tarifabschlüssen und dem Bruttomedianlohn. Seit 2022 schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Bruttomedianlohns betragen muss.
Gewerkschaften setzen sich seit Jahren für höhere Mindestlöhne ein. Das Ziel von 15 Euro wurde bereits in verschiedenen politischen Programmen diskutiert. Bislang ließ sich dieses Niveau jedoch nicht erreichen. Gewerkschaftsvertreter begrüßen die schrittweisen Erhöhungen, sehen darin jedoch nur einen Kompromiss.
Frühere Koalitionsvereinbarungen von Union und SPD sahen eine Erhöhung auf 15 Euro für 2026 vor. Dieser Zeitplan wurde nicht eingehalten. Aktuell ist nicht absehbar, wann ein Mindestlohn von 15 Euro erreicht werden könnte.
Zitate und Stimmen
Die Mindestlohnkommission hat eine Empfehlung zur Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 beschlossen. Das Bundeskabinett hat diese Empfehlung vollständig unterstützt.
— Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Erhöhung auf 14,60 Euro im Jahr 2027 bedeutet für Vollzeitbeschäftigte über 3.700 Euro brutto mehr im Jahr. Das ist ein wichtiger Schritt, aber das Ziel von 15 Euro bleibt für uns auf der Tagesordnung.
— Gewerkschaft ver.di
Fazit
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet dies ein monatliches Plus von etwa 190 Euro brutto ab 2026 und rund 310 Euro ab 2027. Die Erhöhungen wurden von der Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen und vom Bundeskabinett rechtsverbindlich umgesetzt. Das Ziel von 15 Euro wurde bislang nicht erreicht. Wie es nach 2027 weitergeht, ist derzeit offen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel verdient man mit dem Mindestlohn 2026 monatlich?
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche beträgt der monatliche Bruttolohn mit Mindestlohn 2026 etwa 2.280 Euro. Das entspricht einer Steigerung von etwa 190 Euro gegenüber 2025.
Wie setzt sich die Mindestlohnkommission zusammen?
Die Mindestlohnkommission besteht aus Vertretern des DGB, der Arbeitgeberverbände und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie trifft sich alle zwei Jahre, um Empfehlungen zur Mindestlohnanpassung auszusprechen.
Wann wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt. Der Startwert betrug 8,50 Euro pro Stunde. Seither gab es mehrere Erhöhungen in unterschiedlichem Umfang.
Wie viele Menschen sind vom Mindestlohn betroffen?
Rund 6,6 Millionen Arbeitsplätze sind ab 2026 direkt betroffen. Bis 2027 steigt diese Zahl auf etwa 8,3 Millionen. Das entspricht annähernd einem Fünftel aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich geringfügig Beschäftigter. Es gibt keine Ausnahme für Minijobber.
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn 2026?
Bei Steuerklasse 1 und einem Kind ergibt sich ein Netto-Plus von etwa 11,2 Prozent. Die genaue Nettohöhe hängt von der individuellen Steuerklasse und weiteren Abzügen ab.
Wie oft wird der Mindestlohn angepasst?
Die Mindestlohnkommission passt den Mindestlohn in der Regel alle zwei Jahre an. Die Empfehlungen orientieren sich an Tarifentwicklungen und 60 Prozent des Bruttomedianlohns gemäß EU-Richtlinie.
Was verdient man mit Mindestlohn 2027?
Bei 40 Wochenstunden ergibt sich ein monatlicher Bruttobetrag von etwa 3.500 Euro. Im Vergleich zu 2025 ist dies ein Plus von rund 310 Euro monatlich.