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„Belange“ sind Angelegenheiten, die jemanden betreffen oder für die jemandes Interessen im Spiel sind. Oft im Plural verwendet.
Synonyme zu „belange“
Interessen
Anliegen
Themen
Sachen
Punkte
Aspekte
Bereiche
Fragen
Dinge
Gegenteile & Gegenstücke
Nebensächlichkeiten
Unwichtiges
Was bedeutet „belange“?
„Belange“ (Plural von Belang) bezeichnet Angelegenheiten, die für eine Person oder Institution von Bedeutung sind, oft verbunden mit Interessen oder Rechten. Der Ausdruck wird häufig in formellen Kontexten wie Recht, Verwaltung oder Wirtschaft verwendet, z. B. „die Belange der Bürger“ oder „in allen Belangen“. Ein eng verwandter Begriff ist „Anliegen“.
Wortart: Nomen, Plural (Singular: der Belang)
Anderes Wort für: Angelegenheiten, Interessen – je nach Kontext.
„belange“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
Tipp: Wählen Sie die Zeile, deren Buchstabenanzahl zu den Kästchen im Rätsel passt.
Häufige Fragen
Ist „belange“ ein reines Pluralwort?
Ja, „Belange“ ist der Plural von „Belang“. Der Singular wird seltener verwendet, kommt aber vor, z. B. „von hohem Belang“. In der Alltagssprache dominiert der Plural, besonders in formellen Wendungen wie „in allen Belangen“.
Gibt es ein Verb „belange“?
Nein, „belange“ ist ausschließlich ein Nomen (Plural). Es existiert das Verb „belangen“ (jemanden vor Gericht belangen), das jedoch eine ganz andere Bedeutung hat und nicht mit den Belangen verwechselt werden sollte.
Was bedeutet „in allen Belangen“?
Die Wendung „in allen Belangen“ bedeutet „in jeder Hinsicht“ oder „in allen Punkten“. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass etwas vollständig oder uneingeschränkt zutrifft, z. B. „Das Projekt war in allen Belangen erfolgreich.“