„fraglich jura“ bezeichnet einen rechtlichen Sachverhalt, der zweifelhaft, strittig oder rechtlich nicht eindeutig geklärt ist. Der Ausdruck taucht häufig in Kreuzworträtseln als Hinweis auf ein juristisch unklares Thema auf.
Synonyme zu „fraglich jura“
zweifelhaft
umstritten
unklar
kontrovers
offen
ungeklärt
bedenklich
diskutabel
fragwürdig
rechtsunsicher
problematisch
Gegenteile & Gegenstücke
eindeutig
klar
rechtsklar
Was bedeutet „fraglich jura“?
Der Ausdruck kombiniert das Adjektiv „fraglich“ (zweifelhaft, ungewiss) mit dem lateinischen Plural „jura“ (Rechte) und beschreibt einen juristischen Sachverhalt, über den keine Einigkeit herrscht oder der rechtlich nicht abschließend bewertet ist. In der Rechtspraxis spricht man von einer „fraglichen Rechtslage“, wenn mehrere Auslegungen möglich sind.
Wortart: Adjektiv (fraglich) + Nomen (jura) – meist als Phrase verwendet
Anderes Wort für: Ein treffendes Synonym ist „strittig“, da es die rechtliche Uneindeutigkeit betont.